Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fuhrmann Umzüge & Transporte
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Fuhrmann Umzüge & Transporte ist, sofern nichts anderes vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Sind entsprechende Arbeiten vertraglich vereinbart, muss ein Verlege-/Anschlussplan aller Elektro-, Wasser- und Gasleitungen dem Monteur übergeben werden. Ist kein entsprechender Plan vorhanden, aber die Durchführung der Elektro- & Installationsarbeiten gefordert, geht die Haftung für Schäden und Drittschäden auf den Auftraggeber über.
Nach der Installation von Geräten (Waschmaschine, Spüle, Spülmaschine, Gasherd etc.) muss der Auftraggeber eine sofortige Funktionsprüfung durchführen. Unterbleibt diese, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
Installationsmaterialien sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Für deren Auswahl haftet der Auftraggeber. Verhindern bauliche Mängel eine fachgerechte Durchführung, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Rechte abzutreten.
11. Missverständnisse
Die Gefahr von Missverständnissen nicht schriftlicher Weisungen trägt der Absender.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, zu prüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder vergessen wurde.
13. Leistungen
(1) Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder gleichwertigem Zahlungsmittel zu entrichten.
(2) Nichteinhaltung Umzugstermin
Bei Absage gelten folgende Stornogebühren:
- 33 % des Auftragswertes bei Absage bis 24 Werktage vor Termin,
- 66 % bei Absage bis 6 Werktage vor Termin,
- 100 % bei Absage bis 5 Tage oder weniger vor Termin.
Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(3) Fremdleistungen
Fremdleistungen, Gebühren, Güter über 100 kg, Handwerksleistungen, Kurierfahrten oder Verpackungen werden gesondert berechnet.
(4) Besondere Hinweise
Ist das gebuchte Fahrzeug defekt, kann Fuhrmann Umzüge & Transporte kostenneutral Ersatz stellen. Ist kein Ersatz möglich, wird die Anzahlung erstattet.
14. Kündigung bzw. Rücktritt (§ 415 HGB)
Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen. Kündigt er, kann der Frachtführer entweder die vereinbarte Fracht abzüglich ersparter Aufwendungen oder ein Drittel der Fracht (Fautfracht) verlangen.
15. Lagervertrag
Es gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
16. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
17. Ladevolumen
Bei volumenbasierter Abrechnung können sich bei Änderung des Ladevolumens oder der Entfernung die Kosten entsprechend anpassen.
18. Zahlungsbedingungen
Bei Privatkunden ist der Rechnungsbetrag sofort bei Entladung in bar fällig. Bei Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörden gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
19. Halteverbot
Ist kein Halteverbot beantragt, sorgt der Kunde selbst für ausreichenden Parkraum.
20. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung beträgt maximal 620 € je Kubikmeter Laderaum. Für Lieferfristüberschreitungen ist sie auf das Dreifache der Fracht begrenzt.
21. Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist auf die Möglichkeit einer gesonderten Transportversicherung hin.
22. Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung oder spätestens am Folgetag anzuzeigen. Versteckte Schäden innerhalb von 14 Tagen. Verspätete Anzeigen führen zum Anspruchsverlust.
23. Gefährliches Umzugsgut
Gefährliche Güter (z. B. Benzin, Öle, Chemikalien) müssen rechtzeitig mit Art der Gefahr gemeldet werden.
24. Besondere Haftungsausschlussgründe
- Beförderung von Edelmetallen, Schmuck, Geld oder Wertpapieren,
- ungenügende Verpackung durch den Absender,
- Selbstverladung oder Entladung durch den Absender,
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen,
- mangelhafte Beschaffenheit des Gutes.
25. Anwendungsbereich
Der Möbelspediteur haftet nach HGB. Für Auslandstransporte gelten dieselben Grundsätze.
26. Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von der Übernahme bis zur Ablieferung.
27. Haftungsausschluss
Keine Haftung bei unabwendbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt).
28. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Sitz der beauftragten Niederlassung als Gerichtsstand.
29. Fälligkeit des Entgelts
Bei Inlandstransporten vor Entladung, bei Auslandstransporten vor Verladung. Bei Zahlungsverzug kann das Umzugsgut angehalten oder eingelagert werden (§ 419 HGB).
30. Zusatzleistung Halteverbotszone
Die Bestellung einer Halteverbotszone erfolgt über www.halteverbot-fuhrmann.de. Mit Klick auf „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben.
Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse (Sofortüberweisung). Fuhrmann Umzüge darf Dritte mit der Durchführung beauftragen. Reklamationen müssen spätestens am Gültigkeitstag erfolgen.
Stand: Oktober 2025








