FAQ

Q?Können die Umzugskosten vom Arbeitsamt erstattet werden?
A.

Sollten Sie Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV sein und vom zuständigen Amt aufgefordert werden umzuziehen, weil Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist, muss das Amt alle anfallende Kosten übernehmen. Die Vorraussetzung für die Kostenübernahme durch das Amt ist, dass Sie den Umzug nicht selbst verschuldet haben. Das Amt muss in dem Fall auch die Kosten für anfallende Renovierungsarbeiten übernehmen bzw. als Darlehen zur Verfügung stellen. Welche Kosten Ihr Amt übernimmt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater. Sollte Ihre Wohnung durch Nachwuchs zu klein geworden sein, können Sie ebenfalls eine Umzugskostenerstattung beantragen. Selbstverständlich können wir Ihre Umzugskosten direkt mit dem Leistungsträger abrechnen. So haben Sie nichts mit der Abrechnung zu tun.

Q?Was ist beim Packen von Umzugskartons zu beachten?
A.

Wir empfehlen, Umzugskartons niemals bis zum Rand zu füllen. Jeder Karton sollte die Obergrenze von 20 Kilo nicht überschreiten. Packen Sie Schweres nach unten und Leichtes nach oben. Umzugskartons mit Porzellan und Geschirr müssen ausreichend auspolstert werden. Am besten mit Packpapier. Zeitungspapier ist nur bedingt geeignet, da die Druckerschwärze abfärben kann.

Q?Was ist beim Möbeln auseinanderbauen zu beachten?
A.

Bevor Schrank, Sessel oder Sofa verladen werden, sollte man überprüfen, ob sie durch alle Türen und Treppenhäuser passen. Regale, Schränke und Tische sollten am besten auseinandergebaut werden. Bevor man Schränke oder Kommoden transportiert, Schubladen und Einlegeböden herausnehmen. Schranktüren immer abschließen und den Schlüssel mit Klebeband am Möbelstück befestigen. Wenn Sie möchten übernehmen wir gerne die komplette Möbelmontage für Sie.

Q?Wie sicher ich am besten einen Parkplatz für den Umzugswagen?
A.

Kümmern Sie sich vor dem Umzug um eine vorübergehende Halteverbotszone. Gerne übernehmen wir das auch für Sie. Dabei ist zu beachten: Fünf Tage vor Ihrem Umzug brauchen wir Ihre Bestellung. Wenn Sie in der Innenstadt wohnen, benötigen wir die Bestellung 14 Tage im Voraus.

Q?Wer haftet für Schäden beim Umzug?
A.

Wer packt, haftet auch. Bestimmte Wertsachen oder Computer sind generell nicht versichert, selbst wenn Speditionen den Umzug übernehmen.

Q?Was ist vor, während und nach einem Umzug zu beachten?
A.

Unsere Umzugs-Checkliste für Sie:

Drei Monate vor dem Umzug:

  • Lassen Sie sich, wenn möglich Regionalzeitungen mit Immobilienteil zusenden oder beauftragen Sie einen Makler mit der Wohnungssuche.
  • Vereinbaren Sie die ersten Wohnungsbesichtigungen ca. 2 Monate vor dem gewünschten Umzugstermin.
  • Kündigen Sie Ihre bisherige Wohnung und achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag.
  • Sollten Sie Kinder haben, kümmern Sie sich zu diesem Zeitpunkt auch schon um einen Kindergarten- oder Kitaplatz.

Zwei Monate vor dem Umzug:

  • Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug erstellen und den Umzugstermin bestätigen.
  • Denken Sie bei Möbelbestellungen daran, dass Möbelhersteller meist 8-wöchige Liferfristen haben.
  • Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post.
  • Nutzen Sie auch die den Umzugsservice Ihrer Bank.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, welche Arbeiten vor der Wohnungsübergabe erledigt werden müssen.
  • Vereinbaren Sie einen verbindlichen Wohnungsübergabetermin mit Ihrem Vermieter.

Sechs Wochen vor dem Umzug:

  • Mieten Sie Ihre neue Wohnung, wenn möglich, einen Monat vor dem Umzug an. So können Sie gewährleisten, dass zu Ihrem Einzu alle Arbeiten abgeschlossen sind.
  • Klären Sie alle Renovierungsarbeiten mit den Handwerkern ab. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten geben.

Vier Wochen vor dem Umzug:

  • Überprüfen Sie Ihren Hausrat. Markieren Sie die Dinge, mit denen Sie umziehen wollen mit Aufklebern oder Post-its. Entsorgen Sie die Dinge, die Sie nicht mehr brauchen. Hinweise zu fachgerechten Entsorgung in Hamburg finden Sie hier: http://www.hamburg.de/start-abfall-entsorgung/
  • Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, besichtigen Sie frühzeitig die Schulen am neuen Wohnort.
  • Schicken Sie Freunden und Verwandten eine Nachricht mit Ihrer neuen Wohnungsanschrift.
  • Beantragen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.

Eine Woche vor dem Umzug:

  • Denken Sie daran, ausreichende Menge an Kartons und Packmaterial zu besorgen, oder beauftragen Sie einfach uns damit.
  • Nummerieren Sie alle Kartons. Schreiben Sie wenn möglich auch den Raum auf den Karton, in den er gebracht werden soll, Sie können von uns kundenspezifische Etiketten bekommen.
  • Verbrauchen Sie alle Tiefkühlwaren, kaufen Sie nur noch die nötigsten frischen Lebensmittel ein.
  • Lassen Sie in Ihrer neuen Wohnung das Telefon freischalten.
  • Achten Sie darauf, Ihre Strom- und Wasserzähler anzumelden.
  • Teilen Sie Arbeitgeber und Versicherungen Ihre neue Anschrift mit.

Am Umzugstag:

  • Machen Sie einen Kontrollgang durch Ihre Wohnung.
  • Ist alles eingepackt?
  • Ist der Keller ausgeräumt?
  • Denken Sie daran, sich innerhalb einer Woche bei ihrem neuen Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen. Nach Ablauf der einwöchigen Frist ist die Anmeldung gebührenpflichtig.